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AG Selbsthilfegruppen Rhein- Erftkreis
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim

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02271- 83- 49421

 

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Mitglied sein - Mitglied werden

 Aktualisierung & Anträge 

Antrag zur Neuaufnahme als Gruppenleiter(in) / Ehrenamtler(in) - Änderungsmeldung mit neuen Datenschutzregeln

Selbsthilfegruppen aus dem Rhein-Erft-Kreis aus dem Bereich Sozial- Gesundheitswesen

 

Wir bemühen uns alle Selbsthilfegruppen bzw. Einrichtungen mit Rat und Tat zu unterstützen. Hier können wir auch  Rechtsbeistand in  bestimmten Fällen vermitteln. Bei Fragen zur Gemeinnützigkeit oder zum Vereinsrecht haben wir kompetente Partner die kostenfrei weiterhelfen.


Bei einigen Leistungen ist aber eine Mitgliedschaft, insbesondere bei einigen Fördermittel notwendig.

​Nach Änderungen des Datenschutzrechtes und neuen Vorschriften, ist es notwendig eine  Mitgliedervereinbarung mit 

mit uns einzugehen. Dabei bleibt der Grundsatz: "Kostenfrei für alle Mitglieder".

 

 

Die Neuanträge befinden sich weiter unten.

 

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Neuaufnahme bzw. Datenaktualisierung
AG-SHG-Aufnahmeantrag- 2020-09-neu.pdf
PDF-Dokument [265.0 KB]
Aufnahmeantrag / Änderung
Antrag zur Neuaufnahme / Änderungsantrag (zum Ansehen und Ausdrucken)

Rücksendung per Post, Fax bzw. eMail möglich.
AG-SHG-Aufnahmeantrag- 2020-09.pdf
PDF-Dokument [161.2 KB]

Mitglied  werden auf WORKPLACE

Jede Mitglied kann eine kostenlose Mitgliedschaft auf ag-shg.workplace.com erwerben.

Dafür wird eine eMail unter: SHG@ag-shg.de (SHG= Name der Selbsthilfegruppe) angelegt.

Gleichzeitig wird eine eMail-Weiterleitung auf ein eMailkonto nach Wahl angelegt.

Diese eMail ist als Zugang für Workplace gedacht, kann aber auch als Kontaktadresse der SHG genutzt werden.

 

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Anmeldung zur Aufnahme in WORKPLACE der Plattform für die SHG im Rhein-Erft-Kreis

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